Beschlusswidrig handelnder WEG-Verwalter
News vom 11.04.2022
Einem Wohnungseigentumsverwalter, der eigenmächtig Instandsetzungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführen lässt, kann gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zustehen.
Der Gemeinschaft stehen dann keine bzw. nur reduzierte Rückzahlungsansprüche gegen den Verwalter zu.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10.12.2021 (Az. V ZR 32/21) entschieden, dass dies auch dann gilt, wenn der Verwalter beschlusswidrig gehandelt hat.